Verkaufsprozess
Prozess des Hausverkaufs
1. DER VERTRAG MIT DEM IMMOBILIENMAKLER
Vor Beginn eines Verkaufsprozesses wird ein Auftragsvertrag mit dem Immobilienmakler abgeschlossen. Der Vertrag regelt den Kundenauftrag.
2. DIE ERNSTHAFTE VEREINBARUNG ODER DIE KAUFMÖGLICHKEIT
Wenn der Verkäufer eine Einigung mit dem Käufer erzielt hat, kommt ein Kaufvertrag zustande, der sogenannte Anzahlungsvertrag oder Kaufoption. Aus dem Vertrag ergeben sich der Preis, das Datum der Inbesitznahme usw. Bei Vertragsabschluss leistet der Käufer eine Anzahlung auf den Restbetrag, der am Tag der Inbesitznahme beglichen wird. Dieser Vertrag wird dann durch einen neuen notariellen Vertrag ersetzt.
3. ÖFFENTLICHE KAUFURKUNDE
Am Tag der Besitzübernahme treffen Sie und der Käufer sich vor dem Notar mit dem Immobilienmakler und den Bevollmächtigten zusammen. Der Käufer wählt den Notar und ist für die Terminvereinbarung verantwortlich. Vor dem Notar werden die Identität des Käufers und des Verkäufers sowie der rechtliche Status der Immobilie überprüft. Der Käufer erhält dann die sogenannte öffentliche Kaufurkunde.
4. ZAHLUNGEN
Der Notar nimmt die Zahlung entgegen und ist für die Zahlung der Steuern und Gebühren sowie die Übergabe des Restbetrags an Sie verantwortlich. Sie übergeben die Schlüssel an den Käufer, der nach der Besprechung das Haus in Besitz nehmen kann.
5. STEUERABZUG
Wenn Sie als Verkäufer Ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land als Spanien haben, erhalten Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs nur 97 % des Gesamtpreises. Die restlichen 3 % zahlt der Käufer an die staatliche Steuerverwaltung Spaniens. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Steuerpflichten nachkommen und Kapitalerträge aus Ihrem Verkauf in Spanien angeben. Wenn Sie dann alle behördlichen Auflagen erfüllt haben, werden Ihnen 3 % oder ein Teil davon zurückerstattet. Ihr Agent hilft Ihnen bei der Rückgabe „Ihres“ Anteils, es kann jedoch bis zu einem Jahr dauern, bis die Rückgabe erfolgt. Der Immobilienmakler kann eine vorläufige Schätzung der Steuern vornehmen, für die endgültige Erklärung ist jedoch der gesetzliche Vertreter verantwortlich. Dies betrifft die Grundsteuer, die Gebühren der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Kapitalertragssteuer und die Gebühren des Immobilienmaklers.
Allgemeine Kosten für den Verkauf eines Hauses
Wertzuwachs
IBI des laufenden Jahres
Wenn Sie eine Hypothek haben:
Bankkosten
Notarkosten (Kündigung einer Hypothek)
Anmeldegebühren
Anwalts- oder Rechtsberaterkosten
Dokumente, die für die Einrichtung eines Hauses benötigt werden
Urkunde (und Hypothek, falls vorhanden)
Personalausweis oder Reisepass (und NIE für Ausländer)
Gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung (sie ist jahrelang in Orihuela Costa gültig und wir können sie für Sie bearbeiten)
Energieausweis (wir können diesen für Sie erstellen)
Wasser- und Stromrechnungen
SUMA (IBI)-Quittung
Letzter Zahlungsbeleg der Eigentümergemeinschaft
Inventarisierung aller im Haus verbliebenen Dinge (im Verkauf enthalten)
Kompletter Schlüsselsatz
Wir hoffen, dass all diese Informationen beim Hauskauf nützlich sind, da der Prozess nicht einfach ist und wir daher empfehlen, einen Vermittler zu beauftragen. Generell gilt, dass ein Branchenfremder im Laufe seines Lebens maximal 2 Immobilientransaktionen tätigt. Andererseits führen wir Profis mehrere im Jahr durch und müssen uns daher ständig auf dem Laufenden halten. Beachten Sie, dass Sie uns bei Fragen zum Kauf- und Verkaufsprozess per E-Mail oder Telefon kontaktieren können.